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Ab dem 1. Januar 2023 fällt keine Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z.B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.
Vor der Auslieferung benötigen wir hierzu einen Nachweis, diesen können Sie ganz bequem Online nach Ihrer Bestellung bereitstellen.

Erneuerbare Energien gehen uns alle an. Mit einer eigenen Solaranlagen machen Sie den ersten Schritt in eine Grüne, Nachhaltige und CO2-neutrale Zukunft.
Lassen Sie sich beraten und profitieren Sie von grünem, günstigen Strom.